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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung möblierter Apartments durch die CE Immo Group GmbH (Marke ApartMe) an Unternehmen.

Hinweis: Diese Bedingungen gelten ergänzend zum jeweiligen Mietvertrag. Bei Widersprüchen geht der individuell abgeschlossene Mietvertrag vor.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die befristete Überlassung möblierter Apartments, die unter der Marke ApartMe angeboten werden, an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (im Folgenden „Mieter").

Unter der Marke ApartMe werden Einheiten der CE Immo Group GmbH, Ringstraße 28, A-4600 Wels, sowie Einheiten privater Eigentümer angeboten. Vertragspartner und Vermieter (im Folgenden „Vermieter") ist der im jeweiligen Angebot und Mietvertrag genannte Eigentümer der gebuchten Einheit. Diese Bedingungen gelten für alle unter der Marke ApartMe abgeschlossenen Mietverträge gleichermaßen.

Die Apartments werden ausschließlich an Unternehmen zur Unterbringung von Mitarbeitern, Leiharbeitskräften, entsandten Personen oder Auftragnehmern vermietet. Eine Vermietung an Verbraucher zu privaten Zwecken erfolgt nicht.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, soweit ihnen der Vermieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Vermieters sind freibleibend und vorbehaltlich zwischenzeitiger Vermietung. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Angaben zu Verfügbarkeiten auf dieser Website sind unverbindlich.

3. Leistungsumfang

Der Vermieter überlässt dem Mieter das vereinbarte Apartment möbliert und ausgestattet zur Nutzung als Unterkunft. Im vereinbarten Pauschalpreis sind – soweit nicht abweichend vereinbart – Strom, Heizung, Wasser, Internet sowie die Nutzung der vorhandenen Geräte und des zugeordneten Stellplatzes enthalten.

Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter im Ausnahmefall ein gleichwertiges Apartment zur Verfügung zu stellen, sofern das gebuchte Objekt aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht verfügbar ist.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. Mietvertrag genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Zusätzlich zur Miete wird eine einmalige Wartungspauschale je Aufenthalt verrechnet. Eine allfällige Ortstaxe oder Übernachtungsabgabe ist nicht im Preis enthalten und wird gegebenenfalls gesondert verrechnet.

Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich gesammelt an den Mieter. Rechnungen sind ohne Abzug binnen der auf der Rechnung genannten Frist zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.

5. Nutzung, Belegung und Hausordnung

Das Apartment darf nur von der vereinbarten Höchstzahl an Personen bewohnt werden. Der Mieter teilt dem Vermieter die Namen der untergebrachten Personen mit. Zusätzliche, nicht gemeldete Personen dürfen nicht übernachten.

Eine Untervermietung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.

Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Vertrags. Der Mieter verpflichtet sich, die untergebrachten Personen nachweislich darüber zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen. In allen Apartments gilt absolutes Rauchverbot; Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Zusatzentgelt gestattet.

6. Check-in und Check-out

Der Check-in ist ab 16:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr möglich; für einen späteren Einzug wird eine Pauschale von 50 € netto verrechnet. Der Check-out hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei Langzeitmieten können abweichende Übergabezeiten vereinbart werden.

7. Stornierung und Nichtanreise

Eine bestätigte Buchung blockiert die Einheit für den gesamten Zeitraum. Der Vermieter lehnt für diese Zeit andere Anfragen ab. Daraus ergeben sich die folgenden Regelungen.

7.1 Stornierung durch den Mieter

Bei Kurzaufenthalten gilt folgende Staffelung:

  • bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtmiete
  • weniger als 14 Tage vor Anreise: 100 % der Gesamtmiete

Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise ist eine Neuvergabe des Zeitraums erfahrungsgemäß kaum noch möglich. Gelingt dem Vermieter für den betroffenen Zeitraum dennoch ganz oder teilweise eine anderweitige Vermietung, wird das daraus erzielte Entgelt auf die Forderung angerechnet. Der Vermieter ist zu einer solchen Weitervermietung nicht verpflichtet, wird sich aber darum bemühen.

7.2 Nichtanreise (No-Show)

Erscheint der Mieter beziehungsweise die von ihm gemeldete Person zum vereinbarten Anreisetag nicht und wurde die Buchung nicht zuvor storniert, ist das gesamte vereinbarte Entgelt für den gebuchten Zeitraum zu bezahlen. Eine Anrechnung wegen anderweitiger Vermietung findet in diesem Fall nicht statt, da dem Vermieter mangels rechtzeitiger Mitteilung keine Gelegenheit bleibt, die Einheit anderweitig zu vergeben.

Dasselbe gilt, wenn der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen wird: Das Entgelt für den gebuchten Zeitraum bleibt in voller Höhe geschuldet.

7.3 Wartungspauschale und Langzeitmieten

Auf die Verrechnung der Wartungspauschale wird im Stornofall verzichtet. Bei Langzeitmieten gelten anstelle der Staffelung nach 7.1 die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen; 7.2 bleibt davon unberührt.

7.4 Stornierung durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich vor, in Ausnahmefällen aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall erhält der Mieter eine vollständige Rückerstattung einschließlich der Wartungspauschale. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Obhut, Schäden und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden am Apartment, an der Einrichtung und am Inventar, die durch ihn oder die von ihm untergebrachten Personen verursacht werden. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise, dem Vermieter zu melden. Kosten für Reparatur oder Ersatz werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter hat für das Verhalten der von ihm untergebrachten Personen wie für eigenes einzustehen. Das gilt für Mitarbeiter, Leiharbeitskräfte, entsandte Personen und Auftragnehmer gleichermaßen – auch dann, wenn diese Personen dem Mieter nicht weisungsgebunden sind.

Diese Haftung bleibt bestehen, wenn das Dienst-, Überlassungs- oder Auftragsverhältnis zwischen dem Mieter und der untergebrachten Person endet, gleichgültig aus welchem Grund und ob die Beendigung vor oder nach dem Schadensereignis eintritt. Sie bleibt auch dann bestehen, wenn ein Schaden erst nach dem Ausscheiden der betreffenden Person festgestellt wird, sofern er dem Belegungszeitraum des Mieters zuzuordnen ist. Ein Verweis des Mieters auf die ausgeschiedene Person befreit ihn nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter; allfällige Regressansprüche gegen diese Person bleiben ihm unbenommen.

Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für den erforderlichen Austausch der Schließanlage.

Das Apartment ist besenrein zu hinterlassen. Bei erheblich übermäßiger Verschmutzung oder bei Verstoß gegen das Rauchverbot kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr verrechnet werden.

9. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen. Für eingebrachte Gegenstände sowie bei Einbruch oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen; der Mieter hat für eine entsprechende Versicherung selbst zu sorgen.

10. Meldepflicht

Der Vermieter kommt seinen Pflichten als Unterkunftgeber nach dem Meldegesetz 1991 nach. Der Mieter stellt sicher, dass die für die Meldung erforderlichen Daten der untergebrachten Personen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Als Gerichtsstand wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das für 4600 Wels sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: 2026-08-16

Rechtlicher Hinweis: Diese AGB wurden als Entwurf auf Basis der bestehenden Bedingungen erstellt und sind vor der Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.